Denkmalrecht Niedersachsen
Das Denkmalrecht fällt in die Kulturhoheit der Länder, die davon in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht haben. Das Denkmalrecht fällt in die Kulturhoheit der Länder, die davon in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht haben. Der Kommentar hat sich zwei Ziele gesetzt: Zum einen wird bei der Darstellung des Denkmalrechts bewusst über die niedersächsischen Grenzen hinausgegangen und neben der niedersächsischen auch die gesamte ...