"Volenti non fit iniura" - Die Einwilligung im Privatrecht
Der Grundsatz "volenti non fit iniuria" ist ein Gerechtigkeitsprinzip von hoher Plausibilität. Seine privatrechtliche Erscheinungsform, die Einwilligung, blieb aber bisher ein Stiefkind der Zivilrechtsdogmatik. Auf der Grundlage rechtshistorischer und rechtsphilosophischer Vorüberlegungen entwickelt Ansgar Ohly eine eigenständige privatrechtliche Einwilligungslehre, die auf den Gedanken der Selbstbestimmung und der Selbstverantwortung beruht. Wird die Einwilligung als Aktualisierung von Autonomie verstanden, so muß sie aus ...