Theorie des Beweiswertes für Beweismittel im Zivilprozeß
Wahrend die normativen Probleme in der Rechtswissenschaft einen breiten Raum einnehmen, herrscht in der Behandlung der Tatsachenfeststellung eine vorwiegend pragmatische Einstellung. Die Rechtsfragen halt man fur den eigentlich juristischen Bereich, wahrend die Fragen der Tatsachenfeststellung nach Meinung der Juristen am besten mit gesundem Menschenverstand zu losen sind. Diese Situation der ProzeBrechtslehre steht in deutlichem Gegensatz zu der Entwicklung der Realwissenschaften, ...