Die elektive Konkurrenz
Durch die Schuldrechtsreform von 2001 ist durch strukturelle Umordnungen des Systems der Leistungsstörungen im BGB ein neues Geflecht von Beziehungen zwischen den Rechten entstanden. In den zum Teil sehr umstrittenen Fragen der Wechselwirkung der Rechte auf Gläubigerseite taucht in Lehre und Praxis zunehmend der gesetzlich nirgends verankerte und bislang kaum erforschte Begriff der elektiven Konkurrenz auf. Thomas Bachmann stellt in ...