PUAG - Parlamentarisches Untersuchungsausschussgesetz
Das Untersuchungsausschussrecht Parlamentarische Untersuchungsausschüsse klären mit den Mitteln des Strafprozesses im Parlament politisch brisante Sachverhalte auf. Im Kern der Beweisaufnahme stehen Aktenanforderungen und Zeugenvernehmungen. Private - insbesondere Unternehmen und deren Vertreter:innen - werden zunehmend in das Untersuchungsausschussverfahren einbezogen. Für diese, die Ausschüsse selbst aber auch Fraktionen, Ministerien und Behörden resultiert hieraus ein erheblicher Beratungsbedarf. Das Untersuchungsausschussrecht erfordert dabei besondere Kenntnisse ...