Bundesstatistikgesetz
Zum Werk Das Bundesstatistikgesetz bestimmt unter Beachtung der im sog. Volkszählungsurteil des BVerfG vorgegebenen Grundsätze den Rahmen, an dem sich Gesetze und andere Rechtsvorschriften bei der Regelung von einzelnen statistischen Erhebungen orientieren müssen. Dazu beschreibt das Gesetz allgemein die Aufgaben und Zwecke der Bundesstatistik, die in der laufenden Erhebung, Sammlung, Aufbereitung und Darstellung von Daten über Massenphänomene bestehen. Wesentliche Regelungsgegenstände ...