Der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen nach der E...
Die Funktionstüchtigkeit des europäischen Binnenmarktes wird gerade dann unter Beweis gestellt, wenn es gilt wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewältigen. Für sein reibungsloses Funktionieren ist es erforderlich, über effiziente und wirksame grenzüberschreitende Insolvenzverfahren zu verfügen. Solche Verfahren zu ermöglichen ist Ziel der Europäischen Insolvenzverordnung (VO (EG) Nr. 1346/2000) vom 29. Mai 2000. Der Schlüsselbegriff dieser Verordnung ist der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen ...