Gesamtschuldnerregress und Verjährung
§ 426 Abs. 1 BGB begründet eine gesetzliche Ausgleichspflicht zwischen Gesamtschuldnern. Doch besteht das Risiko, dass dieser Anspruch bereits verjährt ist, bevor im Außenverhältnis an den Gläubiger geleistet und an einen Rückgriff überhaupt gedacht wurde. Um dies im Kartellrecht zu vermeiden, wurde im Zuge der Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie mit § 33h Abs. 7 GWB eine Norm geschaffen, die für den ...