Existenzsicherung von Werkstatt-Beschäftigten
Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen erhalten ein Arbeitsentgelt in aller Regel deutlich unterhalb des Mindestlohns. Sie sind daher oftmals auf Sozialleistungen angewiesen. Hierzu gehören insbesondere Erwerbsminderungsrenten, Kindergeld, Wohngeld und Grundsicherung wegen Erwerbsminderung sowie für behinderungsbedingte Bedarfe Eingliederungshilfeleistungen. Angesichts der Komplexität des Gesamtsystems hat der Deutsche Bundestag der Bundesregierung 2019 aufgetragen, unter Einbeziehung der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen und ...