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Gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb nach Aufgabe der Kernbereichslehre durch das Bundesverfassungsgericht
In seiner Entscheidung vom 14.11.1995 gab das BVerfG die von ihm entwickelte Kernbereichslehre zur Koalitionsfreiheit wieder auf. Die viel kritisierte Kernbereichslehre hatte die Dogmatik des Grundrechts geprägt. Besondere Kritik zog die auf die Kernbereichslehre gestützte Rechtsprechung von BVerfG und BAG auf sich, die die Rechte der Gewerkschaften im Betrieb auf "unerläßliche" Betätigungen beschränkte. In der neuen Entscheidung stellte das BVerfG ...

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