Die Besteuerung der öffentlichen Hand
Zum WerkDie öffentliche Hand ist verfassungsrechtlich Steuergläubiger und nicht Steuerschuldner. Gleichwohl werden staatswirtschaftliche Betätigungen seit jeher besteuert (Selbst- und Gegenseitigkeitsbesteuerung).Das verstreut geregelte, umfangreiche Rechtsgebiet wird nun in einem Band grundlegend-systematisch sowie anwendungs- und praxisorientiert erschlossen.Das Werk stellt insbesondere die einzelsteuerlichen Grundlagen der Besteuerung der öffentlichen Hand dar und bietet eine grundlegende Kommentierung zu den einzelnen Rechtsgebieten. Daneben wird die Besteuerung ...