Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
Die mittlerweile sechste Novellierung greift neue Standards der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht auf. Die Kommentierung der Neuerungen umfasst z.B. u.a. die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA, das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen sowie die EBA-Leitlinien zu Auslagerungen umgesetzt, die EBA-Leitlinien für das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken oder Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis. Der ...