IT-Recht
IT-Recht ist interdisziplinäres Recht. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten sind die relevanten Aspekte des IT-Rechts daher nicht in einem Gesetz gebündelt, sondern erstrecken sich über Teilbereiche ganz unterschiedlicher Gesetze. Systematische Darstellungen des IT-Rechts gibt es daher einige. Was fehlt, ist ein Kommentar, der die relevanten Normen aus den einschlägigen Gesetzen zusammenführt. Diese Lücke wird mit dem "Schuster/Grützmacher" nun geschlossen.Kommentiert ...