Strafvollzugsgesetze
Im Zuge der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug im Jahr 2016 vom Bund auf die Länder übergegangen. Die Bundesländer haben hiervon bereits in unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht und landesrechtliche Vorschriften erlassen, die einer kommentarmäßigen Erläuterung bedürfen. Im Sinne der praktischen Nutzbarkeit werden die Kommentierungsabschnitte thematisch anhand der inhaltlichen Struktur des Musterentwurfs zum Landesstrafvollzugsgesetz geordnet. Zudem werden die fortgeltenden ...