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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Die 8. Auflage des Mayer/Kroiß bringt die bewährte RVG-Kommentierung schon unmittelbar nach dem Inkrafttreten der Reform durch das 2. KostRÄG mit linearer Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren um 10 Prozent, in sozialrechtlichen Angelegenheiten um zusätzliche 10 Prozent Anhebung des Regelverfahrenswerts in Kindschaftssachen Berücksichtigung von Pausenzeiten in Strafsachen, Deckelung der Anrechnung mehrfach angefallener Geschäftsgebühr Terminsgebühr für privatschriftliche Vergleiche Erhöhung Fahrtkostenpauschale, Tages- und Abwesenheitsgelder ...

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