Zertifizierter Verwalter
Ab Dezember 2022 haben Wohnungseigentümer:innen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. So darf sich nur bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er oder sie über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter:in notwendig sind (§ 26a Abs. 1 WEG). Fehlt die Zertifizierung, widerspricht dies ordnungsgemäßer Verwaltung und ...