GwG
Das Geldwäschegesetz (GwG) ist Ausgangspunkt jeder präventiven Tätigkeit zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Beachtung des GwG gehört ebenso wie eine risikoorientierte Präventionsarbeit zu einem geordneten Risikomanagement. Umgekehrt kann eine Missachtung zu Sanktionen der Aufsichtsbehörden und Reputationsverlust führen. Geldwäscheprävention betrifft neben dem Finanzsektor viele andere Branchen. Viele Schnittstellen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weisen im Tagesgeschäft die Regelungen ...