Lösungsmöglichkeiten der Mietvertragsparteien vor Überlas...
Bei Mietverträgen fällt der Vertragsschluß und der Mietbeginn, an dem die Überlassung der Mietsache an den Mieter erfolgen soll, häufig auseinander. Weitverbreitet ist die Ansicht, daß sich die Mietvertragsparteien in diesem Vertragsstadium etwa durch eine «Stornierung» des Vertrages leichter als nach der Überlassung der Mietsache von der vertraglichen Bindung lösen können. Zur Beantwortung der Frage, ob sich die Parteien eines ...