Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Zum Werk Neben dem Aufsichtsrecht für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält das ZAG zahlreiche Regelungen, die für alle Zahlungsdienstleister, d.h. vor allem auch für Kreditinstitute, gelten. Neben den umfassenden Regelungen zum Risikomanagement für Zahlungsdienstleister fallen ins Gewicht die Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Betriebs- und Sicherheitsvorfällen, starke Kundenauthentifizierung, Datenschutz und Kundenbeschwerde-Management. Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to ...