Bayerisches Personalvertretungsgesetz
Die Amtszeit der 2016 nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) gewählten Personalvertretungen endet am 31. Juli 2021. Rechtzeitig zum Start der neu gewählten Gremien erscheint der Basiskommentar zum BayPVG auf neuestem Stand. Er erläutert alle Vorschriften und Regelungen praxisnah und gut verständlich. Die 10. Auflage berücksichtigt die zum 1. März 2021 in Kraft getretenen Änderungen des Personalvertretungsgesetzes durch das »Gesetz zur ...