Eingriffsrecht der Polizei 02 (NRW)
Eingriffsrecht der Polizei ist Recht der Polizei zu Maßnahmen mit möglichen Grundrechtseingriffen, es ist - entsprechend den Grundrechtsfunktionen von Abwehr, Schutz und Mitwirkung sowie Teilhabe - nicht nur Eingriffsrecht, sondern auch Erhaltungsrecht und Ermöglichungsrecht. Eingriffsrecht der Polizei ist eine besondere Disziplin mit höherer Vielschichtigkeit an Rechtsquellen und Rechtserkenntnisquellen zu Rechten und Rechtsgütern aus mehreren Rechtsgebieten, die mehr als andere der ...