Marktmissbrauchsverordnung
Zum Werk Am 3. Juli 2016 begann eine neue Ära im Kapitalmarktrecht. Wesentliche Teile sind nun nicht mehr im WpHG, sondern in der MarktmissbrauchsVO geregelt, d.h. in unmittelbar anwendbarem EU-Recht. Dies gilt insbesondere für die Ad-hoc-Publizität, das Insider- und Marktmanipulationsverbot, die Pflicht zur Führung von Insiderlisten und die Publizität von Directors' Dealings. Zudem werden die Sanktionen bei Verstößen in einer ...