1 Ergebnis.

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Die Erstkommentierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) Die Versicherungstätigkeit der privaten Versicherungsgesellschaften untersteht der Aufsicht des Bundes. Kernelement der Versicherungsaufsicht bildet die Solvenzkontrolle. Sie stellt sicher, dass die Versicherungsgesellschaften über eine genügende finanzielle Basis verfügen, um alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen der Versicherten aus einem Versicherungsvertrag erfüllen zu können. Das geltende Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ist seit dem 1. Januar 2006 in Kraft. Eine ...

350,00 CHF