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Akkreditierungsrecht
Zum Werk Unabhängige Qualitätskontrollen für Waren und Dienstleistungen sind sowohl für privatwirtschaftliche Unternehmen als auch auch für Behörden von größter Bedeutung. Für die Zulassung (Akkreditierung) der zur Erteilung von Qualitätszertifikaten bzw. Gütesiegeln befugten Einrichtungen ist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) deutschlandweit zuständig. Die Voraussetzungen der Akkreditierung sind auf europarechtlicher Grundlage im Gesetz über die Akkreditierungsstelle sowie in drei ergänzenden Rechtsverordnungen ...

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