![Elektro- und Elektronikgerätegesetz](https://support.digitalhusky.com/media/annotations/sorted/237/23749622/CHSBZCOP0323749622.jpg)
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Zum WerkDie Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ist im ElektroG festgelegt und durch Rechtsprechung stark verändert worden. Betroffen sind zahlreiche Branchen, denen weitreichende Verantwortlichkeiten und Kosten auferlegt werden.Gut beraten - der Kommentar behandelt alle Regelungen des ElektroG ausführlich und praxisgerecht, u.a.: Anwendungsbereich, Herstellerbegriff, Herstellerregistrierung, Finanzierungsgarantien, Rücknahmepflicht der Hersteller und die Abholkoordinierung, Gemeinsame Stelle, Kennzeichnung der Geräte, Stoffverbote, Organisation der Sammlung ...