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Baugesetzbuch 141. Ergänzungslieferung
Zur ErgänzungslieferungDie 141. Ergänzungslieferung mitRechtsstand 1. Februar 2021 enthält Aktualisierungen von Vorschriften des BauGB, u.a. zu den §§ 9, 9a und §§ 42-44, sowie zu den §§ 1-4 PlanZV. Zielgruppe Für Bauämter, Tiefbauämter, Vermessungsämter, kommunale Planungsämter, Architektenbüros, Bauunternehmen, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate.

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