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Städtebauliche Verträge
Zum WerkAufgrund "leerer Kassen" bei den Städten und Gemeinden ist es zur Regel geworden, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Bauland, d.h. die Kosten durch die Schaffung von Baurecht durch die Bauleitplanung, vom Investor oder Grundstückseigentümer zu tragen sind.Hierfür hat der Gesetzgeber den vorhabenbezogenen Bebauungsplan entwickelt, der im Durchführungsvertrag entsprechende Regelungen enthalten kann.Der Aufbau des Werkes orientiert ...

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