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Personenbeförderungsrecht
Zum Werk Das Personenbeförderungsrecht regelt den öffentlichen und privaten Personennahverkehr mit Straßenbahnen, Bussen und Taxen, den Verkehr mit Mietwagen sowie den Ausflugsfahrten- und Ferienziel-Reiseverkehr. Es bestimmt die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und ihres Personals sowie ihrer Kunden und regelt die Handlungsinstrumente der öffentlichen Aufgabenträger zur Sicherstellung der Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr. Schwerpunkt der Darstellung ist der Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen. ...

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