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Demokratische Kontrolle völkerrechtlicher Verträge
Die Auffassung, dass die auswärtigen Angelegenheiten eine Domäne der exekutiven Gewalt sind, bestimmt bis heute das Verfassungsrecht vieler Staaten. Parlamente haben oft kein Initiativrecht in Bezug auf völkerrechtliche Verträge, sind nicht an der Aushandlung solcher Abkommen beteiligt und erhalten häufig auch gar nicht die notwendigen Informationen, um die Verhandlungen zu begleiten. Völkerrechtliche Verträge beruhen deshalb üblicherweise auf einer schwächer ausgebildeten ...

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