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Grundsteuerreform
Zum Werk Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 10. April 2018 die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern (jedenfalls seit Beginn des Jahres 2002) für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes und damit für verfassungswidrig erklärt. Mit dem fristgerechten Abschluss der Gesetzgebungsverfahren zum Reformpaket (Grundsteuer-Reformgesetz, Änderung des Grundgesetzes zur Verankerung einer Länderöffnungsklausel, Änderung ...

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