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Grundbuchverordnung
Die einzige Kommentierung. Die Neuauflage: im Grundbuchrecht unverzichtbar. Die am 1. Januar in Kraft getretene neue Grundbuchverordnung beruht auf einer Totalrevision der bisherigen Grundbuchverordnung gestützt auf die Revision des Immobiliarsachenrechts, die auf das gleiche Datum in Kraft gesetzt wurde. Dabei wurden verschiedene neue Bestimmungen in die Grundbuchverordnung eingefügt, bei anderen Bestimmungen blieb die bisherige Praxis wegleitend. Dieses Standardwerk benötigen alle ...

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