Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen
Die deutschen Landesverfassungsgerichte haben sich als politisch und fachlich anerkannte, wirksame Streitschlichtungsinstanzen erwiesen. Ihre größte Gemeinsamkeit haben sie in den vielfach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz folgenden Strukturen ihres Prozessrechts und in den Grenzen, die das Bundesrecht ihren Entscheidungsbefugnissen zieht. Für den Grundrechtsschutz hat das Bundesverfassungsgericht sie nunmehr deutlicher bestimmt, aus anderen Zuständigkeiten der Landesverfassungsgerichte hat es sich zurückgezogen. Der Kommentar erläutert erstmals ...