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Internationales und Europäisches Familienrecht
Zum WerkDie schwierigsten Fragen des Familienrechts stellen sich, wenn nur einer der Familienangehörigen kein deutscher Staatsbürger ist.Anwälte, Notare, Jugendämter und Gerichte müssen zur Ermittlung der maßgeblichen Rechtsordnung, zur Beantwortung materiell-rechtlicher Fragen und im gerichtlichen wie außergerichtlichen Verfahren Vorschriften aus unterschiedlichen Quellen heranziehen: Multilaterale Abkommen, bilaterale Staatsverträge, EU-Recht (z.B. die unter den Schlagworten Rom I bis Rom III bekannten Verordnungen) ebenso ...

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Brüssel IIa Rom III
Zum WerkDas europäische und internationale Familienrecht nimmt an Bedeutung zu. Der vorliegende Kommentar behandelt in typischer Kommentarform das neue europäische Scheidungsrecht, nämlich- die sogenannte Rom III-Verordnung zur verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Trennung und Ehescheidung sowie- die sogenannte Brüssel IIa-Verordnung über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen sowie in Sorgerechtsangelegenheiten (Europäische EheVO).Neben verschiedenen anderen europäischen Normen sowie Übereinkommen ...

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