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Kartellgehilfen im europäischen Kartellrecht
Vorwort des Herausgebers: Wer ein Kartell eingeht oder daran mitwirkt, ist im landläufigen Sinn Kartelltäter. Anders als bei den bekannten Teilnahmeformen im Strafrecht wie Anstiftung oder Beihilfe gehört die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Kartellrecht zu den wenig erforschten Bereichen in der Wissenschaft. Dabei sind Fälle sogenannter Kartellgehilfen bekannt geworden, die die wettbewerbswidrigen Taten der Kartellanten unterstützen, selbst aber ...

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