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Weingärtner, DONot / NotAktVV - Kommentar
Die Dienstordnung für Notarinnen und Notare steckt den dienstrechtlichen Rahmen ab, an den die/der Notar:in in der Ausübung der Geschäfte gebunden ist. In Folge der weitreichenden Änderungen durch u.a. die Einführung des elektronischen Urkundenarchivs ist als Ergänzung zur DONot die Notariatsakten- und -verzeichnisseverordnung in Kraft getreten. Wesentliche Teile der DONot sind nun in der NotAktVV geregelt, insbesondere zur Führung der ...