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Bundesfernstrassengesetz
Die fernstraßenrechtliche Planfeststellung hat Vorbildfunktion für alle sonstigen Planfeststellungen. An ihr wird der ambivalente Charakter von Infrastrukturprojekten deutlich, bei denen Verwirklichungs- und Verhinderungsinteressen aufeinandertreffen. Straßenverkehr ist unverzichtbar in einer durch Mobilität geprägten Gesellschaft, dennoch wird er überwiegend als störend empfunden. Fernstraßenvorhaben stoßen daher regelmäßig auf massiven Widerstand, der sich in einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten niederschlägt. Die kaum noch überschaubar Fülle ...

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