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Konzernrechnungslegung nach HGB
Ziel der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung ist es, dem Adressaten des Konzernabschlusses einen realistischen Blick auf den Konzern zu vermitteln. Hierzu wird unterstellt, dass das Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen ein einziges Unternehmen wären. Um dies zu erreichen werden bestimmte Vorgänge, die nur innerhalb des Konzerns stattfinden, eliminiert (zum Beispiel Umsätze, Forderungen und Verbindlichkeiten). Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), mit der die EU-Richtlinie 2013/34/EU in ...

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