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Die strafrechtlichen Grenzen der Lebendorganspende
Am 01.12.1997 trat das Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz - TPG) in Kraft. Eine lange Phase der Rechtsunsicherheit sollte damit ein Ende finden. Gesetzlich geregelt sind nunmehr neben der Organentnahme vom toten Spender auch die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Organentnahme vom Lebenden sowie ein umfassendes Verbot des Organhandels. Hatten sich die parlamentarischen Auseinandersetzungen noch schwerpunktmäßig mit der ...

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