Rufausbeutung im Rahmen vergleichender Werbung
Seit dem 01.09.2000 ist vergleichende Werbung in Deutschland zulässig. Der Grundsatz der Zulässigkeit vergleichender Werbung ist jedoch u.a. durch das in § 2 Abs. 2 Nr. 4 1. Alt. UWG statuierte Verbot unlauterer Rufausbeutung beschränkt. Da die Rufausbeutung in der tradierten deutschen Rechtspraxis zur Begründung des Grundsatzes der Unzulässigkeit anlehnender vergleichender Werbung herangezogen wurde, drängt sich die Frage nach den ...