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Die zwangsweise Durchsetzung des Anspruchs auf Arbeitsleistung
Nach § 611 Abs. 1 HS. 1 BGB ist der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Tritt der Arbeitnehmer vertragswidrig seine Arbeitsstelle gar nicht erst an oder verläßt sie vor ordnungsgemäßer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, welche Mittel ihm die Rechtsordnung zur Durchsetzung seiner Ansprüche bereitstellt. Neben Grundfragen und Einzelproblemen der ...

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