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Das Schiedsverfahrensrecht der ZPO (1877-1933) unter Berücksichtigung der Genfer Übereinkommen von 1923 und 1927 sowie der Rechtsprechung des Reichsgerichts
Das Schiedsverfahrensrecht der ZPO galt lange Zeit als rückständig und schiedsunfreundlich. Unklar ist jedoch, ob neben funktionalen Nachteilen auch eine restriktive Haltung des historischen Gesetzgebers zu dem negativen Bild der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit beigetragen hat. Die Arbeit untersucht das Schiedsverfahrensrecht der ZPO in seiner Entwicklung und geht der Frage nach, welche gesetzgeberischen Motive die Gestaltung des Schiedsverfahrens in der Zeit von ...

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