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Honorarberechnung bei Leistungsänderungen der Architekten- und Ingenieurleistungen
Regelmäßig werden Planer bei Bauvorhaben mit Leistungsänderungen quantitativer, qualitativer und zeitlicher Art konfrontiert. Leistungsabweichungen lassen sich jedoch mit den Mitteln der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nur teilweise abbilden. Die HOAI sieht bei vertraglichen Änderungen der Leistung zwar ein zusätzliches Honorar vor, bietet aber keine konkreten Berechnungsregeln. Falls die Änderungen nur Teilbereiche von Leistungsphasen betreffen, treten bei Planern häufig Unsicherheiten ...

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