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Die neue Skripturhaftung bei Konnossementen im Seehandelsrecht
Durch einen Begebungsvertrag bei Konnossementsausstellung entsteht zwischen Verfrachter und Ablader das Forderungsrecht mit einer Haftung aus der Skriptur als Vertrag zugunsten des berechtigten Konnossementsinhabers. Im deutschen Seehandelsrecht wurde eine vor 1937 bereits in ähnlicher Form vorhandene Skripturhaftung bei Konnossementen, also die Unwiderlegbarkeit von Angaben im Konnossement gegenüber gutgläubigen Dritten, wieder eingeführt. Gerade die Bundesrepublik Deutschland, als vom Export abhängige und ...

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