¿mit recht, gerechtikait, unser maynung¿
Die württembergischen Grafen und Fürsten nahmen neben väterlichen Dispositionen und Hausordnungen auch immer wieder direkte Erbeinsetzungen zu Lebzeiten oder per Testament vor, um Teilungen durch Nachfolgestreitigkeiten zu vermeiden. In entsprechender Weise bemühten sich adelige Frauen eigenständig um ihren Nachlass, waren ihnen doch zahlreiche Handlungsmöglichkeiten zugestanden. Ihre schriftlich fixierten Testamente dienten einerseits als bewusste Mitteilung von Handlungsmöglichkeiten und -motiven an ihren ...