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Die Minderleistung als Kündigungsgrund
Die Kündigung eines Mitarbeiters wegen einer Minderleistung galt bis vor einigen Jahren als aussichtslos. In einer Entscheidung aus dem Jahr 2003 hat das Bundesarbeitsgericht erstmals ausführlich zur Kündigung eines sogenannten «Low Performers» Stellung genommen. Die Arbeit setzt sich kritisch mit den vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätzen auseinander. Sie zeigt auf, dass der vom Bundesarbeitsgericht vertretene individuelle Leistungsmaßstab, wonach der Arbeitnehmer «tun ...

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