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Die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts in Staatsschutzsachen nach § 120 Abs.1 und Abs.2 GVG
Staatsschutz als Fähigkeit des Staates, die eigene Existenz zu erhalten und zu verteidigen, ist ursprünglicher Ausdruck staatlicher Hoheitsgewalt. Verfassungs- und Staatsschutz im weiteren Sinne finden präventiv, repressiv und durch Regelungen für den Ausnahmezustand statt. Der strafrechtliche Staatsschutz im engeren Sinne ist dem repressiven Bereich zuzuordnen. Der Generalbundesanwalt ist hierbei Ermittlungsbehörde des Bundes. Diese Arbeit untersucht die Zuständigkeiten des Generalbundesanwalts in ...

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