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Integrierte Energieversorgung in geschlossenen Verteilernetzen
§ 110 EnWG stellt Objektnetze von den Regulierungsvorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes frei. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 22.5.2008 ist geklärt, dass § 110 Abs. 1 Nr. 1 EnWG zu weitreichende Ausnahmen von EG-Recht zulässt. Das Dritte EG-Energiepaket sieht daher vor, dass sogenannte geschlossene Verteilernetze von den Verpflichtungen zur Ex-ante-Preisgenehmigung und zur Vorhaltung von Regelenergie befreit werden können, im Übrigen ...

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