Parlamentarischer Untersuchungsausschuss und Strafjustiz
Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, die Stellung von Auskunftspflichtigen im Verhältnis von parlamentarischen und strafverfahrensrechtlichen Untersuchungen zu klären. In der Beweiserhebung des Parteispendenausschusses des 14. Bundestages hat nahezu jeder fünfte Zeuge seine Aussage aufgrund paralleler Untersuchungen der Strafjustiz verweigert. Die Effektivität der Untersuchungsausschüsse hat durch diese Beschränkung der Beweiserhebung starken Schaden genommen. Die Auseinandersetzung mit diesem Themenkreis ist bisher ...