Der Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen G...
Die Europäische Gemeinschaft erkannte zu Beginn der siebziger Jahre, dass ihre finanziellen Interessen weder straf- noch verwaltungsrechtlich geschützt werden konnten, da die europarechtlichen Abkommen dafür keine rechtlichen Möglichkeiten gaben. Nach verschiedenen Betrugsfällen erkannte man die Notwendigkeit, dass die Verletzung von Gemeinschaftsrecht mit straf- und prozessrechtlichen Normen analog denen geahndet werden müsse, die dem Schutz der nationalen Interessen dienen. Der Autor ...