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Auswirkungen des Art. 35a der Verordnung (EU) Nr. 462/2013 auf die zivilrechtliche Haftung von Ratingagenturen
Politik und Wissenschaft waren vor der Finanzmarktkrise unisono der Meinung, dass Rating-agenturen ausreichend Anreize verspüren, sich ordnungsgemäß zu verhalten. Dies änderte sich schlagartig, als die Finanzmarktkrise ein massives Fehlverhalten von Ratingagenturen offenbarte. Der europäische Gesetzgeber führte daraufhin mit Art. 35a der Verordnung 462/2013 eine Regelung ein, die Anlegern und Emittenten einen Schadensersatzanspruch gegen Ratingagenturen im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger ...

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Mitbestimmungsvereinbarung in einer SE
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 10, 5, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Auch wenn die Bachelorarbeit im Bereich Gesellschaftsrecht geschrieben wurde, sind viele arbeitsrechtliche Bezüge zu entdecken. Dies ist der Thematik jedoch geschuldet!

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